AGB

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen für StrategicPlay® und CoCreACT® Dienstleistungen der Hoffmann Consulting GmbH

Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen der Hoffmann Consulting GmbH

§1 Gegenstand

StrategicPlay® und CoCreACT® sind Marken der Hoffmann Consulting GmbH. Für unsere Leistungen sowie StrategicPlay® und CoCreACT® Leistungen gelten unter Ausschluss anderslautender Bedingungen des Kunden die nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausgeschlossen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn die Hoffmann Consulting GmbH diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§2 Rechnungsstellung / Absagen durch den Kunden / Teilnehmer

Rechnungen sind umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Die Ausstellung einer Rechnung gilt gleichzeitig als verbindliche Anmeldebestätigung gemäß unseren Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen. Stornierungen von Workshops, Trainings oder Trainingsteilnahmen durch den Kunden/Teilnehmer sind, soweit nicht anders vereinbart, bis 6 Kalenderwochen vor geplantem Beginn kostenfrei. Bei Stornierungen, die früher als 4 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn eingehen, berechnet die Hoffmann Consulting GmbH eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Rechnungsbetrags. Bei Stornierungen, die später als 4 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn eingehen, ist der gesamte Rechnungsbetrag zu 100% fällig. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Gebühr zu 100% zu entrichten. Alle Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind zu senden per E-Mail an service@strategicplay oder per Post an die Adresse der Hoffmann Consulting GmbH. Trainingsteilnehmer sind berechtigt, an ihrer Statt einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

§3 Sicheres Verhalten während des Trainings

Trainings oder Workshops, die in der Veranstaltungsbeschreibung als Veranstaltung nach dem Zwei-G-Zugangsmodell nach § 10j Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gekennzeichnet sind, sind nur zugelassen für Teilnehmer, die ihren Status als Geimpft oder Genesen durch eine gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU nachweisen. Die Prüfung dieses Zertifikats erfolgt vor Einlass zu dem jeweiligen Training. Kann der Teilnehmer den Status als Geimpft oder Genesen nicht nachweisen, so erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung. In diesem Fall besteht kein Anrecht auf die Erstattung des Trainingspreises, etwaiger Reisekosten oder Verdienstausfälle des Teilnehmers.

Alle Trainings oder Workshops, die in den Räumlichkeiten der Hoffmann Consulting GmbH durchgeführt werden, dazu gehört insbesondere die CoCreAct® Space, Große Reichenstraße 27, 20457 Hamburg, unterliegen dem Hygienekonzept der Hoffmann Consulting GmbH. 

Die Teilnehmer des Trainings/Workshops sind zum Schutz anderer Teilnehmer, der Trainer und zu ihrem Selbstschutz verpflichtet, jeder Zeit den Vorgaben des Hygienekonzepts Folge zu leisten. Bei mehrmaligen oder fortdauernden Verstößen des Teilnehmers gegen die Vorgaben des Hygienekonzepts ist der Trainer berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung aus dem Training auszuschließen und aus den Trainingsräumlichkeiten zu verweisen. Der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber des Trainings ist in diesem Fall nicht berechtigt, auf einen Teilnahmenachweis bzw. ein Zertifikat für die Schulungsmaßnahme zu bestehen. Ein solcher wird in diesem Falle nicht erteilt. Die Hoffmann Consulting GmbH kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall verpflichtet oder für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, haftbar gemacht werden. Eine Rückerstattung (auch teilweise) der Trainingsgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen. Das Hygienekonzept wird entsprechend der jeweils gültigen Verordnungslage des Bundeslands bzw. der Freien und Hansestadt Hamburg angepasst und durch Aushänge in den Trainingsräumlichkeiten bekannt gegeben. Die wesentlichen, verbindlichen Elemente sind in jedem Fall:

• Teilnehmer mit Anzeichen/Symptomen von Atemwegserkrankungen, sowie Fieber sind von der Teilnahme an Trainings/Workshops der Hoffmann Consulting GmbH ausgeschlossen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Hoffmann Consulting GmbH oder den Trainer spätestens vor dem Betreten der Trainings-/Workshop Räumlichkeiten über etwaige Symptome zu informieren. Hoffmann Consulting GmbH wird sich in diesem Fall bemühen, in Abstimmung mit dem Teilnehmer einen kostenfreien Ersatztermin anzubieten.

• Wenn gesetzlich eine vollständige Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 Maske oder Operationsmaske) getragen werden muss, werden Gesichtsvisiere durch die Hoffmann Consulting GmbH nicht als Mund-Nasen-Bedeckung akzeptiert. Eine eventuell vorliegende ärztliche Befreiung hiervon wird durch die Hoffmann Consulting GmbH nicht akzeptiert.

§4 Änderungen/Verschiebungen/Absagen durch Hoffmann Consulting GmbH

Sollte eine Veranstaltung durch Krankheit des Trainers der Hoffmann Consulting GmbH, höhere Gewalt, Pandemie oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse nicht stattfinden können, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die Hoffmann Consulting GmbH kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet oder für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, haftbar gemacht werden. Selbstverständlich ist die Hoffmann Consulting GmbH in solchen Fällen bestrebt, den Kunden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entgegenzukommen und einen neuen Termin zu vereinbaren. Gleiches Vorgehen gilt, wenn bei einer Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird und deshalb nicht stattfinden kann. In diesem Fall können die Kunden zwischen der Teilnahme an einer anderen preislich gleichwertigen Veranstaltung und der Rückerstattung der vollen Gebühr wählen. Weiterführende Ansprüche an die Hoffmann Consulting GmbH bestehen nicht.

§5 Schutzrechte

Alle Unterlagen, Handbücher und andere Materialien aus Trainings und Workshops sind geschütztes geistiges Eigentum der Hoffmann Consulting GmbH, Eppendorfer Baum 11, 20249 Hamburg. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung seitens der Hoffmann Consulting GmbH sind die vollständige oder teilweise Reproduktion, Verteilung oder Bearbeitung der Unterlagen und andere Trainingsmaterialien für kommerzielle und nicht-kommerzielle Zwecke ausdrücklich untersagt. Im Falle der Bewerbung von CoCreACT® oder LEGO® SERIOUS Play® Angeboten kann der Kunde die Begriffe StrategicPlay®, CoCreACT® und „basierend auf der LEGO® SERIOUS Play® Methode“ verwenden. Die Verwendung der markenrechtlich geschützten Logos (Bildzeichen) von StrategicPlay®, CoCreACT® oder LEGO® ist ohne schriftliche Genehmigung der jeweiligen Markeninhaber untersagt. Dabei sind stets die jeweiligen Markenrechte einzuhalten und die Markenzeichen zu verwenden.

§6 Nutzungsrechte

Nach erfolgreichem Abschluss von Trainings der Hoffmann Consulting GmbH ist der Teilnehmer berechtigt, moderierte Workshops unter Nutzung der unterrichteten Methode im eigenen Unternehmen oder für Dritte anzubieten und durchzuführen. Unter Workshops wird hier die Gestaltung und die Moderation von Gruppen- oder Einzelsitzungen verstanden, die durchgeführt werden, damit die Teilnehmer eigene Frage- und Problemstellungen bearbeiten, mit dem Ziel eine oder mehrere Lösungsansätze zu entwickeln. Der Kunde erhält an den im Rahmen des Vertrages übergebenen Unterlagen und Materialien ein unbefristetes, unwiderrufliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für eigene Zwecke im eigenen Haus. Die Vervielfältigung und Veröffentlichung der Unterlagen sind untersagt. Die Eigentums- und sonstigen Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich bei Hoffmann Consulting GmbH.

Materialien, die der Kunde erhält, sind so wie erhalten. Der Kunde/Teilnehmer ist nicht berechtigt, diese zu verändern, digital bereitzustellen oder in eigenes Material zu integrieren. Die Übersetzung des Materials in andere Sprachen ist nicht gestattet.

Der Kunde ist nicht berechtigt in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Abschluss der Ausbildung durch Hoffmann Consulting GmbH Trainings zu den unterrichteten Methoden anzubieten und durchzuführen. Dieses gilt für Länder in denen die Rechte an den Marken StrategicPlay® und CoCreAct® durch Hoffmann Consulting GmbH gehalten werden. Dieses sind insbesondere, aber nicht abschließend, Deutschland, Österreich und die Schweiz. Unter Trainings wird hier verstanden, Dritte in der Nutzung der unterrichten Methoden auszubilden und diese damit in die Lage zu versetzen eigene Workshops unter Nutzung der unterrichteten Methoden zu gestalten und zu moderieren.

Hoffmann Consulting GmbH plant hierfür in den nächsten Jahren ein eigenständiges Angebot für eine Master Trainer Ausbildung anzubieten.

Der Kunde ist in keinem Fall berechtigt: 

• Trainingsunterlagen, -materialien oder anderes geistiges Eigentum der Hoffmann Consulting GmbH zu verkaufen. 

• Online, Video o.ä. digitale Formen von Trainings und Workshops basierend auf Werkzeugen, Methoden oder anderem geistigen Eigentum der Hoffmann Consulting GmbH anzubieten oder durchzuführen. 

§7 Haftung

7.1 Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

7.2 Bei Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, welche in die Einrichtung von Hoffmann Consulting GmbH eingebracht werden, haftet die Hoffmann Consulting GmbH nur im Rahmen des § 702 BGB. Die darüberhinausgehende Haftung wird ausgeschlossen.

7.3 Schadensersatzansprüche des Kunden/Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor allem wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung, so bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, bei Personenschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen leicht fahrlässigen Verletzens wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§8 Verjährung

Alle Ansprüche des Kunden/Teilnehmers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Der Gerichtsstand ist Hamburg.

 

Stand April 2023